Interdisziplinäre Vereinbarung für Präparatemarkierung, Schnittrand- bezeichnung und Dokumentation
der Pathologie-Anforderungsscheine bei Mamma-Eingriffen
Die R0-Resektion bei Mamma-Karzinom ist ein wichtiger prognostischer Faktor. Um dieser Tatsache gerecht zu werden ist die korrekte Pärparatemarkierung, die Schnittrandlokalisation und die korrekte Dokumentation der Pathologie-Anforderungsscheine unabkömmlich.
Diese Vereinbarung definiert eine einheitliche Präparatemarkierung bei Mammapräparaten, die einheitliche Lokalisierbarkeit bei allfällig notwendiger Nachresektion und das korrekte Ausfüllen des Pathologieanforderungsscheines. Das Ziel ist, dass die Präparatebezeichnung bzw. Nachresektionsstelle beider Disziplinen identisch gehandhabt wird und alle Operateure die Pathologie-Anforderungsscheine einheitlich bezeichnen.
Die nachfolgenden Präparatebezeichnungen und die Definition der Schnittrandbezeichnung wird von allen beteiligten Disziplinen eingehalten.
Bei simultanen Eingriffen an beiden Mammae wird pro Seite ein separater Pathologie-Anforderungsschein ausgefüllt.
Auf jedem Pathologie-Anforderungsschein erfolgt auf der Rückseite das Einzeichnen des Präparates auf dem Mamma-Schema durch den Operateur.
Institut für Pathologie, NFKL
Autor: S. Bucher
Autorisation: S. Bucher
Version: 30.01.2015
Gültigkeit: 31.12.2016