Rhesus-Prophylaxe und pränatale Bestimmung des fetalen RHD-Status

31.08.26 - Neu nach Exp.brief No. 94: ab 16+0 / keine pp-Bestimmung BG Kind mehr. JKO

31.08.26 - Neu nach Exp.brief No. 94: ab 16+0 / keine pp-Validierung. JKO

06.01.26 - NEU: Schriftliche Aufklärung. JKO

06.01.26 - NEU: Schriftliche Aufklärung. JKO

30.04.22 - Kopie postpartaler Befund an JKO entfällt

29.04.20 - neu mit Sicherheitscheck, JKO

02.04.20 - Neue Weisung RHD-Bestimmung, JKO

12.03.20 - Neuer Eintrag Rhesusprophylaxe und RHD-Bestimmung praenatal

Inhaltsverzeichnis

Zweck

  • Beschreibung des
    - Vorgehens zur Bestimmung des fetalen RHD
    - routinemässigen Rhesusprophylaxe im II. und III. Trimester​​​​
    an der Frauenklinik Luzern (FKL) entsprechend des SGGG-Expertenbriefes No. 94 vom 07.01.2026 (ersetzt den Expertenbrief No. 68 vom 09.01.2020)
  • Das Vorgehen an der FKL orientiert sich strikt am Expertenbrief.
  • Daher fokussiert diese Arbeitsanweisung auf praktische Aspekte des Vorgehens an der FKL.
  • Sonstige Inhalte, Indikationen, Dosierungen, Durchführung AKS: siehe Expertenbrief.

Was ändert sich nach Expertenbrief No.94?

  • Bestimmung des RHD-Antigens bereits ab 16+0 SSW
  • Keine Nachbestimmung des neonatalen RHD aus Nabelschnurbluts mehr nötig.
  • Indikationen zur anti-D-Gabe im I. Trimenon (nicht Gegenstand dieses Eintrags, siehe Expertenbrief)

Gültigkeitsbereich

Frauenklinik Luzern (FKL)

Vorgehen

  • Prinzip
    • Jede rhesus-negative Einlings-Schwangere mit Schwangerschaftsvorsorge an der Frauenklinik Luzern wird über die molekulargenetische fetale RHD-Bestimmung aus mütterlichem Blut ab frühestens 16+0 SSW aufgeklärt.
    • Keine Bestimmung des fetalen RHD-Status vor 16+0 SSW
  • Zeitpunkt
    • ab 16+0 SSW 
    • nach ärztlicher Beratung und nach schriftlicher Aufklärung gemäss GUMG
    • d.h. wenn z.B. 18. SSW Hebammenkontrolle ohne Arzt, dann definitiv durch Arzt beim II. Screening!
  • Vorgehen wenn Testung positiven fetalen RHD-Status ergibt:
    • Vorgehen wie bisher
    • In der 28. SSW AKS durchführen 
    • DANACH Anti-D-Prophylaxe mit 300ug Rhophylac geben. 
  • Vorgehen wenn Testung negativen fetalen RHD-Status ergibt:
    • KEIN AKS in der 28. SSW
    • KEINE routinemässige Anti-D-Gabe in der 28. SSW 
    • KEINE routinemässige Gabe von Anti-D mehr notwendig bei Schwangerschaftskomplikationen oder Risikosituationen (z.B. vaginale Blutung, äussere Wendung etc.). 
    • KEINE routinemässige Anti-D-Gabe nach der Geburt. 
  • Vorgehen bei RHD-negativer Schwangerer mit unbekanntem fetalen RHD-Status VOR 16+0 SSW mit einer Komplikation, die eine Anti-D-Gabe erfordern würde:  
    • Anti-D wird bei Indikation gegeben.
    • eine Bestimmung des fetalen RHD-Status wird nach 16+0 SSW angeboten, um die Indikation der Wiederholungsgaben alle 12 Wochen zu prüfen
  • Vorgehen bei RHD-negativer Schwangerer mit unbekanntem fetalen RHD-Status NACH 16+0 SSW mit einer Komplikation, die eine Anti-D-Gabe erfordern würde: 
    • es wird Anti-D gegeben und nicht zuerst abgewartet, um den fetalen RHD-Status zu bestimmen (in Abwägung Zeitbedarf Labordiagnostik versus Risiko einer Immunisierung).
    • Fetaler RHD-Status kann bestimmt werden, um eventuell weitere Anti-D-Gaben vermeiden zu können
  • Vorgehen wenn Schwangere Bestimmung des fetalen RHD-Status ablehnt
    • Vorgehen wie bei fetaler RHD-Status unbekannt
    • Gabe von Anti-D bei 28 SSW und bei allfälligen Komplikationen
    • postpartale RHD-Bestimmung aus Nabelschnurblut
  • Vorgehen bei Mehrlingsschwangerschaft
    • Test nicht validiert
    • RHD-Status nicht bestimmen
    • Rhesus-Prophylaxe bei Bedarf bzw. routinemässig in der 28. SSW geben.
  • Postnatales diagnostisches Vorgehen
    Nach Expertenbrief No 94 ist KEINE Bestimung der neonatalen Blutgruppe mehr notwendig, um den fetalen RHD-Status zu bestätigen.

Beratung und Aufklärung

  • Beratung zur fetalen RHD-Bestimmung ist ärztliche Aufgabe
  • Rhesus-negative Schwangere werden bereits im Rahmen der 1. Schwangerschaftskontrolle über das Vorgehen aufgeklärt 
  • Ab 16+0 SSW nochmalige Aufklärung durch den Arzt und Durchführung der BE
    => wenn bei 18 SSW nur Hebammenkontrolle, dann im Rahmen des II. Screenings 
  • Aufklärung muss neu (Stand Jan. 2026) schriftlich erfolgen
  • Aufklärungsinhalte
    • Angabe BRK zur Testgüte: Spezifität: 99.5%, Sensitivität: 100% (für die Validierungsstudie des SRK wurden 500 Proben getestet) 
    • Kenntnis des fetalen RHD-Status erlaubt eine gezieltere Anwendung von Anti-D und kann bis zu 40% der Anti-D Gaben vermeiden
    • Anti-D (rhophylac(R)) Spenderprodukt mit möglichen Risiken wie Allergie, Punktionsrisiko, Infektion (äusserst selten)
    • Bestimmung des fetalen RHD in grav. Kassenleistung 
    • Zeitbedarf wenige Tage
    • Bestimmung durch SRK in Bern
  • Informationsschreiben SRK Bern (Link)

Verordnung / Labor / Befund

  • Verordnung durch Arzt via LUKIS
    • Verordnung "fetale RHD Bestimmung"
    • ggf. externen Empfänger angeben (externe FÄ) unter cc-Resultate
  • durch Pflege Ambi: SRK-Anforderung ausfüllen (vorrätig im Ambulatorium Schwangere)
    • Ankreuzen "Foetale RhD-Bestimmung aus mütterlichem Plasma"
    • SSW ausfüllen
    • Regulären Patientenkleber auf Anforderung 
  • BE 2 x 7,5ml EDTA-Plasma-Röhrchen
    • Reguläre Patientenkleber auf Blutröhrchen
    • mit Entnahmedatum beschriften!
    • Lagerung / Versand der Röhrchen bei Raumtemperatur
  • Rohren von Röhrchen und SRK-Anforderungsformular an Nr. 429, Labor Hämatologie
    • Telnr. Labor intern falls Rückfragen: 5255
  • Probe wird vom Labor aus nach Bern versandt
  • Labor erhält Befund aus Bern zurück
    • Zeitbedarf mehrere Werktage
  • Befund wird eingescannt und landet im InBasket des verordnenden Arztes
  • Verordnender Arzt informiert Patientin über Befund
  • Verordnender Arzt vermerkt in der Problemliste einen Eintrag: Z29.1 "Mütterliche BG xy Rhesus neg., Fetale RHD-Bestimmung positiv/negativ"

               ------------------------------------------------------------------------------------------